Zwei Wege zu
derselben Erfahrung.
Mandat oder Managed Service.
Getragen von über 25 Jahren Verantwortung für Regulatorik, Governance, Auslagerungsmanagement, Third Party Risk Management und IKT-Dienstleistersteuerung im Management von Banken, Finanzdienstleistern, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Versicherungen. Diese Erfahrung ist in zwei Formen verfügbar: als Beratung und Interim Management im direkten Mandat – oder als laufender Managed Service unter der Marke banksolve, für Institute, die die regulatorische Routine dauerhaft abgeben wollen.
IKT-Dienstleistersteuerung und Third Party Risk Management als laufender Service für Banken, Versicherer und Finanzdienstleister. Senior-Expertise, benannte Vertretung, Zero-Data-Footprint.
banksolve.de besuchen → Beratung & Mandate Consulting & Interim ManagementBeratungsmandate sowie Fach- und Führungsverantwortung auf Zeit – in Regulatorik, Governance, Auslagerungsmanagement, Third Party Risk Management und IKT-Dienstleistersteuerung.
Zum Angebot →Über das Unternehmen
Den Kern unserer Tätigkeit bilden Consulting Services und Interim Management für Banken, Versicherungen, Finanzdienstleister und IT-Dienstleistungsunternehmen. Wir übernehmen Beratungsmandate ebenso wie Fach- und Führungsverantwortung auf Zeit – dort, wo Kapazität, Spezialwissen oder eine unabhängige Perspektive kurzfristig gebraucht werden.
Unter der Servicemarke banksolve erbringen wir Managed Services für regulierte Finanzinstitute. Wir übernehmen die zeit- und ressourcenintensive Routine Ihres Auslagerungsmanagements, Ihres Third Party Risk Managements (TPRM) und Ihrer IKT-Dienstleistersteuerung – regulatorisch fundiert, prüfungsfest und effizient.
Dadurch senken Sie den internen Aufwand und setzen qualifizierte Fachkräfte für wertschöpfende Aufgaben frei: für Ihre Kunden, Innovation und nachhaltiges Wachstum. Ein Feld, das seit dem Inkrafttreten von DORA im Januar 2025 und der MaRisk-Fassung vom 30. Juni 2026 deutlich an regulatorischer Bedeutung gewonnen hat.
Serviceangebote
Wir arbeiten in zwei Formen: direkt als Berater und Interim Manager im Mandat, und über eigenständige Servicemarken für klar definierte Märkte. Jedes Angebot steht für sich – mit eigener Positionierung und klarem Nutzversprechen. Hinzu kommt die Zusammenarbeit mit Partnern, die denselben Markt aus einer anderen Rolle bedienen.
Managed Services
IKT-Dienstleistersteuerung und Third Party Risk Management als Managed Service für Banken, Versicherer und Finanzdienstleister. Senior-Expertise, garantierte Vertretung, Zero-Data-Footprint.
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Interim Management
Beratungsprojekte und Interim-Mandate für Banken, Versicherungen, Finanzdienstleister und IT-Dienstleistungsunternehmen – von der Konzeption bis zur temporären Übernahme von Fach- und Führungsverantwortung.
- Regulatorik, Governance und Auslagerungsmanagement
- IKT-Dienstleistersteuerung und Third Party Risk Management
- Interim Management auf Fach- und Führungsebene
- Aufbau und Neuausrichtung von Organisationseinheiten
- Begleitung von Prüfungen und Umsetzungsprogrammen
Strategische Partnerschaften & Allianzen
Partnerschaften sind für uns ein tragender Pfeiler des Wachstums. Wir suchen Partner, deren Mandanten oder Kunden regulatorische Steuerungskapazität brauchen, die sie selbst nicht dauerhaft vorhalten wollen – mit klarer Rollenabgrenzung und ohne Wettbewerb um dieselbe Leistung.
- Beratungshäuser und Wirtschaftsprüfer mit Mandanten im Finanzsektor
- IT- und Cloud-Dienstleister als Auslagerungsnehmer regulierter Institute
- Anbieter von GRC-, Register- und Auditlösungen
- Freie Senior-Expertinnen und -Experten für Mandate
Fachbeiträge
Die ausgearbeiteten Texte zu DORA, MaRisk AT 9 und aufsichtsrechtlichen Prüfungen stehen unter der Servicemarke banksolve – dort, wo auch der Managed Service beschrieben ist.
Kontakt
Für allgemeine Anfragen an die Eppstone Consulting GmbH. Für Anfragen zu banksolve wenden Sie sich bitte direkt an banksolve.de.
Eppstone Consulting GmbH ist Inhaberin der Servicemarke banksolve und Trägerin der zugehörigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 2.000.000 €.
Impressum
ANGABEN GEMÄSS § 5 DDG
ANBIETER
Eppstone Consulting GmbH
Auf dem Bienroth 16
65817 Eppstein
Deutschland
VERTRETEN DURCH
Geschäftsführer: Ömer S. Koçak
KONTAKT
Telefon: +49 (0) 171 554 76 33
E-Mail: info@eppstone.eu
REGISTEREINTRAG
Registergericht: Amtsgericht Königstein im Taunus
Registernummer: HRB 8723
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
LEI: 984500054E6D18375A78
ZUSTÄNDIGE KAMMER
Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main
UMSATZSTEUER-ID
gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE293823899
INHALTLICH VERANTWORTLICH
nach § 18 Abs. 2 MStV:
Ömer S. Koçak, Anschrift wie oben
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Deckungssumme 2.000.000 €. Räumlicher Geltungsbereich: Europäische Union.
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an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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Unabhängig davon steht Ihnen ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu (Art. 77 DSGVO). Für uns zuständig ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Postfach 3163, 65021 Wiesbaden.
9. Änderungen dieser Erklärung
Wir passen diese Datenschutzerklärung an, sobald Änderungen an dieser Website oder an der Rechtslage dies erforderlich machen. Es gilt jeweils die hier veröffentlichte Fassung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über Beratungs- und Dienstleistungen zwischen der Eppstone Consulting GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern.
(2) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande. Maßgeblich für Inhalt und Umfang der Leistung sind das jeweilige Angebot beziehungsweise die Leistungsbeschreibung.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Auftragnehmer schuldet die vereinbarte Tätigkeit, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen oder aufsichtsrechtlichen Erfolg. Es handelt sich um einen Dienstvertrag nach §§ 611 ff. BGB, soweit nicht ausdrücklich ein Werkerfolg vereinbart ist.
(2) Die Leistungen stellen keine Rechts-, Steuer- oder Wirtschaftsprüfungsberatung dar. Eine Beratung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes erfolgt nicht.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt hiervon unberührt.
(4) In der Wahl von Ort und Zeit der Leistungserbringung ist der Auftragnehmer frei, soweit nichts anderes vereinbart ist und die Erfordernisse des Auftrags nicht entgegenstehen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung und benennt einen fachlich verantwortlichen Ansprechpartner.
(2) Der Auftragnehmer darf auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der überlassenen Informationen vertrauen, soweit sich deren Unrichtigkeit nicht aufdrängt.
(3) Verzögerungen, die auf unterlassener oder verspäteter Mitwirkung beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung. Fehlt eine solche, gilt die übliche Vergütung des Auftragnehmers nach Aufwand.
(2) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Reise- und sonstige Auslagen werden gesondert nach Aufwand berechnet, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(3) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig. Bei laufenden Leistungen wird monatlich abgerechnet.
(4) Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
§ 6 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten, nur für Vertragszwecke zu verwenden und nur solchen Personen zugänglich zu machen, die zur Leistungserbringung mitwirken und entsprechend verpflichtet sind.
(2) Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Pflichtverstoß bekannt werden, unabhängig entwickelt wurden oder deren Offenlegung gesetzlich oder aufsichtsrechtlich geboten ist.
(3) Die Verpflichtung besteht für die Dauer von drei Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Weitergehende gesetzliche Geheimhaltungspflichten, insbesondere nach § 203 StGB und aufsichtsrechtliche Anforderungen, bleiben unberührt.
§ 7 Datenschutz
Beide Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien vor Verarbeitungsbeginn einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
§ 8 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
(1) An den für den Auftraggeber erstellten Arbeitsergebnissen erhält dieser nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die vertraglich vorgesehenen eigenen Zwecke.
(2) Eine Weitergabe an Dritte oder eine Veröffentlichung bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers in Textform. Die Weitergabe an Aufsichtsbehörden, Wirtschaftsprüfer und die interne Revision des Auftraggebers ist hiervon ausgenommen.
(3) Methoden, Werkzeuge, Vorlagen und allgemeines Know-how des Auftragnehmers bleiben dessen Eigentum und dürfen von ihm uneingeschränkt weiterverwendet werden.
§ 9 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist im Rahmen von Absatz 2 auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Der Auftragnehmer unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 2.000.000 €.
(5) Ansprüche gegen den Auftragnehmer verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, soweit nicht Absatz 1 greift oder gesetzlich zwingend längere Fristen gelten.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
(1) Verträge über einmalige Leistungen enden mit deren vollständiger Erbringung.
(2) Dauerschuldverhältnisse können von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 11 Abwerbeverbot
Die Parteien verpflichten sich, während der Vertragslaufzeit und für zwölf Monate danach keine Mitarbeitenden der jeweils anderen Partei, die an der Leistungserbringung beteiligt waren, gezielt abzuwerben. Allgemeine Stellenausschreibungen bleiben zulässig.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Frankfurt am Main, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.